Beitragsbemessungsgrenzen 2024 steigen

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Auch im neuen Jahr 2024 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen auf Sozialversicherungsabgaben wieder ordentlich steigen. So steht es in einem Entwurf des Arbeitsministeriums.

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sind die Gehalts-Grenzen, bis zu welchen du Sozialversicherungsabgaben bezahlen musst. Über diese BBG hinaus müssen Arbeitnehmer*Innen und genauso Arbeitgeber keine Abgaben leisten.

Eine Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen finden in der Regel jedes Jahr statt. Dieses Jahr fällt sie verhältnismäßig hoch aus. Das liegt an starken Lohn- und Gehaltssteigerungen im Jahr 2022. Mit dem Entwurf werden Gutverdiener stärker belastet.

Alle Erhöhungen auf einen Blick

  • BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung 2024 (West): 7.550 € mtl. (7.300 € in 2023)
  • BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung 2024 (Ost): 7.450 € mtl. (7.100 € in 2023)
  • BBG Kranken-/Pflegeversicherung 2024 (bundesweit): 5.175 € mtl. (4.987,50 € in 2023)
  • Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG) 2024: 69.300 € jährl. (66.600 € in 2023)

Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen ab 2024

BBG 2024 auf Renten- & Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung soll dem Entwurf zufolge ab 01. Januar 2024 in Westdeutschland auf 7.550 € monatlich steigen (davor 7.300 €) . In Ostdeutschland wird die BBG von 7.100 € auf 7.450 € monatlich angehoben.

Beitragsbemessungsgrenzen-2024-Rentenversicherung-Arbeitslosenversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen-2024-Krankenversicherung-Pflegeversicherung

BBG 2024 auf Kranken- & Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt ab Januar 2024 für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung laut Entwurf des Arbeitsministeriums auf bundesweit 5.175 € pro Monat. Bisher lag die Grenze bei 4.987,50 €.

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze ab 2024 (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG)

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG) steigt laut Entwurf ab Januar 2024 von 66.600 € pro Jahr auf 69.300 € pro Jahr.

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Versicherungspflichtgrenze-2024-Jahresarbeitsentgeltgrenze-JAEG

🙋 Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenz (BBG) auf Rentenversicherung & Arbeitslosenversicherung soll dem Entwurf zufolge ab 01. Januar 2024 in Westdeutschland auf 7.550 € mtl. steigen (davor 7.300€ mtl.) . In Ostdeutschland wird die BBG von 7.100€ pro Monat auf 7.450€ mtl. angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt ab Januar 2024 für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung laut Entwurf des Arbeitsministeriums auf bundesweit 5.175 € pro Monat. Bisher lag die Grenze bei 4.987,50 € monatlich.

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG) steigt ab Januar 2024 laut Entwurf des Arbeitsministeriums von 66.600 € pro Jahr auf 69.300 € pro Jahr.

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Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sind die Gehalts-Grenzen bis zu welchen du Sozialversicherungsabgaben zahlen musst. Über diese BBG hinaus müssen Arbeitnehmer*Innen und genauso Arbeitgeber keine Abgaben leisten.

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG) ist die Gehalts-Grenze, die besagt, ob du als Arbeitnehmer*In in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig bist oder nicht.  Verdienst du über diese Grenze hinaus bist du versicherungsfrei und kannst dich privat krankenversichern.

 

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Niko-Röhrle-Makler

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