Seit einiger Zeit gibt es wieder Zinsen auf deine Bankeinlagen. Das ist gut, heißt aber auch, dass der Staat von deinen erzielten Erträgen ein Stück vom Kuchen abhaben möchte.
Grundsätzlich gibt es 3 verschiedene Szenarien, die du je nach Ansässigkeit deiner Bank unterscheiden und beachten musst.
Tagesgeldkonto in Deutschland
Zinserträge auf dein Kapitalvermögen (dazu gehört auch dein Tagesgeld) musst du in Deutschland versteuern – und zwar mit der sogenannten Kapitalertragsteuer.
Diese wird direkt und automatisch von deiner Bank mit Sitz in Deutschland ans Finanzamt abgeführt. Deine Steuerschuld ist damit abgegolten. Deshalb wird sie in diesem Fall auch Abgeltungssteuer genannt.
Darüber hinaus fallen noch weitere Abgaben an, nämlich der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.
*8% in Bayern und Baden-Württemberg
Beachte bei der Berechnung:
- Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag fallen nicht direkt auf deine erzielte Erträge, sondern auf die Abgeltungssteuer an.
- Wenn bei dir eine Kirchensteuer anfällt, wird die Abgeltungssteuer prozentual um 25,00 % der Kirchensteuer reduziert.
So berechnest du die Steuer auf deine Tagesgeld-Zinsen
mit Kirchensteuer | mit Kirchensteuer in Bayern & Baden Württemberg | ohne Kirchensteuer | ||||
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Kapitalertrag | 1.500 € | 1.500 € | 1.500 € | |||
- Sparerpauschbetrag | - 1.000 € | - 1.000 € | - 1.000 € | |||
= zu versteuernder Ertrag | 500 € | 100% | 500 € | 100% | 500 € | 100% |
- Abgeltungssteuer | - 122,25 € | 24,45% (100/4,09) | - 122,55 € | 24,51% (100/ 4,08) | - 125,00 € | 25,00% |
- Kirchensteuer | - 11,00 € | 2,20% (24,45x9%) | - 9,80 € | 1,96% (24,51x8%) | - | - |
- Solidaritätszuschlag | - 6,70 € | 1,34% (24,45x5,5%) | - 6,75 € | 1,35% (24,51x5,5%) | - 6,90 € | 1,38% |
Steuer ingesamt | 139,95 € | 27,99% | 139,10 € | 27,82% | 131,90 € | 26,38% |
Sparerpauschbetrag vs. Freistellungsauftrag: was ist der Unterschied?
In Deutschland gilt ein Freibertrag – der sogenannte Sparerpauschbetrag. Dieser liegt aktuell bei 1.000€. Für gemeinsam veranlagte Paare gelten somit 2.000€.
Erst wenn du Kapitalerträge (Zinsen) über diese Grenze hinaus verdienst, musst du auf diese Erträge auch Steuern zahlen.
Daher macht es in der Regel Sinn einen Freistellungsauftrag (bis zu max. 1.000€/2.000€ bei gemeinsamer Veranlagung) bei deinen Banken zu hinterlegen. Zinsen die diesen Betrag nicht überschreiten bleiben steuerfrei und müssen nicht in der Steuer beachtet werden. Zinsen über den Freistellungsauftrag hinaus führt deine deutsche Bank automatisch ans Finanzamt ab.
Freistellungsauftrag: Vorsicht vor ungewollter Steuerhinterziehung
Den Sparerpauschbetrag kannst du auf mehrere Banken aufteilen. Hierfür hinterlegst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag. Achte darauf, dass die Summe deiner erteilten Freistellungsaufträge deinen Sparerpauschbetrag nicht überschreitet.
Erzielst du nämlich über den Sparerpauschbetrag hinaus Erträge und hast bei deiner Bank einen zu hohen Freistellungsauftrag erteilt, begehst du damit Steuerhinterziehung. Dies wird stichprobenartig vom Ministerium für Finanzen geprüft.
Tagesgeldkonto im europäischen Ausland
Europäische Bank mit Quellensteuer
Auch Zinserträge auf dein Tagesgeld, die du bei einer Bank mit Sitz im europäischen Ausland erhältst, musst du in Deutschland versteuern.
Diese werden von den Kreditinstituten nicht direkt ans deutsche Finanzamt weitergeleitet. Deshalb musst du die Erträge in deiner Steuererklärung (Anlage Kap) angeben.
Außerdem behalten manche Länder, wie bspw. Portugal, eine Quellensteuer ein. Diese wird direkt an das zuständige Finanzamt im Ausland abgeführt. Zwar kannst du diese Quellensteuer in deiner Steuerklärung angeben, du bekommst aber u.U. nicht den kompletten Betrag wieder heraus. Wie viel du bekommst, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab, das dieses Land mit Deutschland hat.
Eine Quellensteuer macht deine Tagesgeld-Anlage unnötig kompliziert und solltest du daher vermeiden.
Europäische Bank ohne Quellensteuer
Die meisten Länder verzichten darauf eine Quellensteuer einzubehalten, wenn du in Deutschland wohnst.
Auch wenn du keine Quellensteuer zahlen musst, bist du dennoch verpflichtet deine Zins-Erträge in Deutschland zu versteuern. Deswegen bist du bei Zinserträgen, die du von ausländischen Banken bekommst, immer dazu verpflichtet diese in deiner Steuererklärung (Anlage Kap) anzugeben.
🙋 Häufige Fragen zum Tagesgeld
Tagesgeld vereint das beste aus einem Girokonto und Festgeld. Dabei leihst du deiner Bank Geld, das du auf ein separates Konto, also ein Tagesgeldkonto, einzahlst. Dafür bekommst du von deiner Bank Zinsen.
Zinserträge auf dein Tagesgeld musst du in Deutschland versteuern. Dies erfolgt bei deutschen Banken direkt über das Kreditinstitut.
Zinserträge bei ausländischen Banken, die nicht direkt ans deutsche Finanzamt weitergeleitet werden, musst du in deiner Steuererklärung (Anlage Kap) angeben.
Außerdem kann es sein, dass du je nach Land zusätzlich eine Quellensteuer zahlen musst. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Land kannst du diese u.U. über deine Steuererklärung anrechnen.
In Deutschland gilt ein Freibertrag – der sogenannte Sparerpauschbetrag. Dieser liegt aktuell bei 1.000€. Für gemeinsam veranlagte Paare gelten somit 2.000€.
Erst wenn du Kapitalerträge (Zinsen) über diese Grenze hinaus verdienst, musst du auf diese Erträge auch Steuern zahlen.
Bei deutschen Kreditinstituten kannst du daher einen sogenannten Freistellungsauftrag (bis zu max. 1.000€/2.000€ bei gemeinsamer Veranlagung) hinterlegen. Zinsen die diesen Betrag nicht überschreiten bleiben steuerfrei und müssen nicht in der Steuer beachtet werden. Zinsen über den Freistellungsauftrag hinaus führt deine deutsche Bank automatisch ans Finanzamt ab.
Zinserträge auf dein Kapitalvermögen musst du in Deutschland versteuern – und zwar mit der sogenannten Kapitalertragsteuer. Diese wird direkt und automatisch von deiner Bank mit Sitz in Deutschland ans Finanzamt abgeführt. Deine Steuerschuld ist damit abgegolten. Deshalb wird sie in diesem Fall auch Abgeltungssteuer genannte.
Darüber hinaus fallen noch weitere Abgaben an, nämlich der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.