Auch im neuen Jahr 2026 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) auf Sozialversicherungsabgaben sowie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wieder ordentlich steigen. So steht es in einem Entwurf des Arbeitsministeriums.
Beitragsbemessungsgrenzen sind die Gehaltsgrenzen, bis zu welchen du Sozialversicherungsabgaben bezahlen musst. Über diese BBG hinaus müssen Arbeitnehmer und genauso Arbeitgeber keine Abgaben leisten.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – kurz JAEG – wiederum ist die Grenze, die du überschreiten musst um als versicherungsfrei zu gelten. Ab dieser kannst du dich privat krankenversichern.
Eine Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen und der JAEG finden in der Regel jedes Jahr statt. Dieses Jahr fällt sie verhältnismäßig hoch aus. Das liegt an starken Lohn- und Gehaltssteigerungen. Mit dem Entwurf werden Gutverdiener stärker belastet.
Alle geplanten Erhöhungen auf einen Blick
Sozialversicherungsrechengröße | mtl. (2026) | mtl. (2025) | jährl. (2026) | jährl. (2025) | Erhöhung |
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BBG in der Renten-/Arbeitslosenversicherung | 8.450€ | 8.050€ | 101.400€ | 96.600€ | 4,97% |
BBG in der Kranken-/Pflegeversicherung | 5.812,50€ | 5.512,50€ | 69.750€ | 66.150€ | 5,44% |
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 6.450€ | 6.150€ | 77.400€ | 73.800€ | 4,88% |
Beitragsbemessungsgrenzen ab 2026
BBG 2026 auf Renten- & Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten-/Arbeitslosenversicherung durchbricht ab 2026 das erste mal die 100.000€-Marke und steigt voraussichtlich auf 8.450€ monatlich. Das entspricht 101.400€ pro Jahr. In 2025 lag sie bei monatlich 8.050€ bzw. jährlich 96.600€.
BBG 2026 auf Kranken- & Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt ab Januar 2026 für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung laut Entwurf des Arbeitsministeriums auf jährlich 69.750€ bundesweit . Das entspricht einem Betrag von 5.812,50€ pro Monat. Bisher lag die Grenze bei 5.512,50€ monatlich bzw. 69.750€ jährlich.
Versicherungspflichtgrenze ab 2026 (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG)
Arbeitnehmer, welche im laufenden Vorjahr und zusätzlich im neuen Jahr die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze oder kurz JAEG überschreiten, gelten in der Krankenversicherung als versicherungsfrei.
Diese Versicherungspflichtgrenze steigt laut Entwurf ab Januar 2026 von 73.800 € pro Jahr bzw. 6.150€ monatlich um ca. 5% auf 77.400 € pro Jahr oder 6.450€ monatlich.
Verdienst du über diese Grenze hinaus bist du also versicherungsfrei und kannst dich privat krankenversichern.
Wenn du derzeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bist und zwischen 73.800 Euro und 77.400 Euro verdienst, hast du noch bis 30.09.2025 die Möglichkeit die GKV zum 30.11.2025 zu kündigen um dich zum 01.12.2025 in der PKV zu versichern.
Wenn dann das Einkommen zum 01.01.2026 von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt wird, hast du nach §8 SGB V Abs. 1 Satz 1 die Möglichkeit dich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, und kannst in der PKV bleiben auch wenn du faktisch bis dahin nur einen Monat PKV versichert warst.
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