Auch im neuen Jahr 2025 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) auf Sozialversicherungsabgaben sowie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wieder ordentlich steigen. So steht es in einem Entwurf des Arbeitsministeriums.
Beitragsbemessungsgrenzen sind die Gehaltsgrenzen, bis zu welchen du Sozialversicherungsabgaben bezahlen musst. Über diese BBG hinaus müssen Arbeitnehmer und genauso Arbeitgeber keine Abgaben leisten.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – kurz JAEG – wiederum ist die Grenze, die du überschreiten musst um als versicherungsfrei zu gelten. Ab dieser kannst du dich privat krankenversichern.
Eine Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen und der JAEG finden in der Regel jedes Jahr statt. Dieses Jahr fällt sie verhältnismäßig hoch aus. Das liegt an starken Lohn- und Gehaltssteigerungen. Mit dem Entwurf werden Gutverdiener stärker belastet.
Alle geplanten Erhöhungen auf einen Blick
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten-/Arbeitslosenversicherung steigt in 2025 bundesweit auf 96.600€ jährlich bzw. 8.050 € mtl. (zuvor 7.550 € in West- bzw. 7.450 € in Ostdeutschland)
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-/Pflegeversicherung steigt bundesweit auf 66.150€ jährlich oder 5.512,50 € mtl. (zuvor 5.175€)
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt in 2025 bundesweit auf 73.800 € jährl. (69.300 € in 2024)
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen ab 2025
BBG 2025 auf Renten- & Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten-/Arbeitslosenversicherung gilt ab 2025 das erste mal bundesweit und steigt voraussichtlich auf 8.050€ monatlich. Das entspricht 96.600€ pro Jahr. In 2024 lag sie bei 7.550€ (Westdeutschland) bzw. 7.450€ (Ostdeutschland).
BBG 2025 auf Kranken- & Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt ab Januar 2025 für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung laut Entwurf des Arbeitsministeriums auf jährlich 66.150€ bundesweit . Das entspricht einem Betrag von 5.512,50€ pro Monat. Bisher lag die Grenze bei 5.175€.
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze ab 2025 (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG)
Arbeitnehmer, welche im laufenden Vorjahr und zusätzlich im neuen Jahr die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze oder kurz JAEG überschreiten, gelten in der Krankenversicherung als versicherungsfrei.
Diese Versicherungspflichtgrenze steigt laut Entwurf ab Januar 2025 von 69.300 € pro Jahr auf 73.800 € pro Jahr.
Verdienst du über diese Grenze hinaus bist du also versicherungsfrei und kannst dich privat krankenversichern. (Du möchtest wechseln? Lerne uns und unserer unabhängige Finanzberatung kennen!)
🙋 Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenz (BBG) auf Rentenversicherung & Arbeitslosenversicherung soll einem Entwurf des Arbeitsministeriums zufolge ab 01. Januar 2025 bundesweit auf 8.050€ mtl. steigen (in 2024 lag sie noch bei 7.550€ in West- bzw. 7.450€ in Ostdeutschland)
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt ab Januar 2025 für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung laut Entwurf des Arbeitsministeriums auf bundesweit 5.512,50€ pro Monat. Bisher lag die Grenze bei 5.175€ monatlich.
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG) steigt ab Januar 2025 laut Entwurf des Arbeitsministeriums von 69.300 € pro Jahr auf 73.800 € pro Jahr.
Verdienst du über diese Grenze hinaus bist du versicherungsfrei und kannst dich privat krankenversichern.
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sind die Gehaltsgrenzen bis zu welchen du Sozialversicherungsabgaben zahlen musst. Über diese BBG hinaus müssen Arbeitnehmer und genauso Arbeitgeber keine Abgaben leisten.
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG) ist die Gehaltsgrenze, die besagt, ob du als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig bist oder nicht. Verdienst du über diese Grenze hinaus bist du versicherungsfrei und kannst dich privat krankenversichern.